Für die Sperrmüllabfuhr gibt es zwei Abfuhren im Jahr zu festen Terminen. Es kommen jeweils drei Entsorgungsfahrzeuge, eines für Holzmöbel, ein weiteres für Haushaltsgeräte und ein Fahrzeug für den nicht verwertbaren Hausrat (Teppiche, Matratzen, sperrige Möbel und große Haushaltsgeräte)
Hinweise zur Sperrmüllsammlung:
Sperrmüll ist Hausrat aus Privathaushalten, der aufgrund seiner Sperrigkeit, Größe oder Beschaffenheit nicht in die Restmülltonne passt, jedoch nicht länger als 2 Meter und schwerer als 50 Kilogramm ist. Größere Schränke bitte nur grob zerlegen und längere Teppiche einmal teilen.
Entsorgt wird pro Haushalt die Menge von bis zu zwei Zimmern! Sollte es Unklarheiten geben, rufen Sie uns bitte vor den Sammlungen an
Die kostenlose Sperrmüllabfuhr setzt eine angemeldete Mülltonne voraus.
Das Sortieren bzw. Auseinanderpflücken einzelner Sperrmüllgegenstände aus ordnungswidrigen Haufen ist nicht Aufgabe der Müllwerker!
Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit des Sperrmüllhaufens trägt der Bereitsteller. Daher werden wilde, dass bedeutet unsortierte oder nur teilweise aus Sperrmüll bestehende Haufen nicht nachsortiert bzw. abgeholt sondern müssen auf eigene Kosten entsorgt werden.
Zusätzlicher Hinweis: Brauchbare Gegenstände (insbes. Elektrogeräte und Möbel) können auch zu den Werkhöfen Weiden oder Vohenstrauß gebracht bzw. von dessen Mitarbeitern abgeholt werden:
Ganzjährig können Elektrogeräte jeder Größe bei den vier Elektroschrott-Sammelstellen kostenlos abgegeben werden!
Beispiele für Sperrmüll
- Holzmöbel
- Metallmöbel
- Matratzen
- Teppiche, Teppichböden
- Federbetten
- Herde und Zimmeröfen (vorher Öl entfernen)
- Fernseher, Computer, Drucker
- Staubsauger
- Hifi-Geräte
- Kaffeemaschinen
- Kinderwagen und Fahrräder
- haushaltsübliche Kühlschränke und Gefriertruhen (dafür sind keine Entsorgungsmarken mehr erforderlich)
- Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler
- Gartenmöbel und Regenfässer
Folgende Abfälle gelten nicht als Sperrmüll
- nicht-sperrige Abfälle, auch wenn diese in größeren Behältnissen bereitgestellt werden, z.B. Tapeten (diese in die Restmülltonne)
- Abfälle von Aus- und Umbaumaßnahmen, wie z.B. Fenster, Fensterrahmen und –bleche, Rollläden und Türen, Türrahmen, Decken– und Wandverkleidungen sowie Laminatböden (Glas zu Entsorgungsunternehmen bzw. einzelne Scheiben in die Restmülltonne; Holz und Kunststoff zur Müllumladestation)
- Farbeimer aus Kunststoff (entleert in den Gelben Sack)
- Gegenstände, die länger als 2 m sind (evtl. zerlegen oder zu Entsorgungsunternehmen bzw. Schrotthandel)
- Bauschutt, Erde und Steine (zur Bauschuttverwertung)
- Keramikwaschbecken und WCs (zur Bauschuttverwertung)
- Altpapier und Kartonagen (Container oder Blaue Tonne)
- Problemmüll wie Farben, Lacke usw. (zur Problemmüllsammlung)
- Fässer oder sonstige Behälter mit einem Volumen von mehr als 50 l (Metall zum Schrotthandel; Kunststoffe verschenken oder zu Entsorgungsunternehmen)
- Zäune, Tierställe oder Dachrinnen (Metall zum Schrotthandel; Holz zur Müllumladestation)
- Autoteile (Schrotthandel) und Reifen (zur Problemmüllsammlung oder zur Reifenhändlern)
- Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft (zu Entsorgungsunternehmen)
- Nachtspeicheröfen (Information unter +49 9602 79 3530)
- Heizungsanlagen: Schrotthandel
- Komplette Wohnungsauflösungen