Grüngut (Gartenabfälle)

Grüngut (Gartenabfälle)

Sammlung über Container in den Gemeinden, von Ende Februar 2022 (je nach Wetter, bitte noch die Gemeindenachrichten beachten) bis Mitte November für Gartenabfälle wie Äste, Laub, Sträucher und Rasenschnitt; Wer für die Eigenkompostierung eine Ermäßigung erhält, darf nur größere Äste einwerfen!

Grüngutsammlung - Hinweise

Wertvoller Humus aus Kompost 
Für die Grüngutsammlung stehen im Landkreis Neustadt an der Waldnaab die Gartenabfallcontainer Ende Februar bis Mitte November bereit.  Aus den Gartenabfällen der warmen Jahreszeit wird in den Kompostwerken Qualitätsgütekompost hergestellt. Kunststoffbeutel, Kehricht, Sägemehl dürfen nicht in den Containern landen. Es soll ausgeschlossen werden, dass Reste von Holzschutzmitteln, Steinchen und Zigarettenkippen die Qualität des Kompostes verschlechtern, schließlich soll der ausgereifte Kompost in Pflanzungen Verwendung finden. Das Landratsamt weist wieder darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühren erhalten, lediglich Astschnitt einwerfen dürfen. Nur wer Laub, Gras- und Heckenschnitt vollständig selbst kompostiert, hat Anspruch auf den reduzierten Gebührensatz.  Das Landratsamt wirbt für die Kompostierung im eigenen Garten. Denn Gartenabfälle gibt es eigentlich nicht. Das Verrotten von Pflanzenresten ist Recycling in Vollendung. Es entsteht mit Humus ein Dünger, der den Gartenboden mit Nährstoffen versorgt, die Wasserspeicherung erhöht und den Boden lockert. Die Krume wird von Jahr zu Jahr fruchtbarer. 


Bei Fragen zur Grüngutsammlung und Kompostierung gibt die Abfallberatung gerne Auskunft:

+49 9602 79-3530