Häufige Fragen zur Biotonne:
Was darf in die Biotonne?
Hinein können alle pflanzlichen Abfälle aus Garten und Küche (nicht angemachte bzw. ungekochte Obst- und Gemüseabfälle). Wir empfehlen die feuchteren Bioabfälle mit Papiertüten oder in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne zu geben. (bei Grasschnitt eine Lage Karton in den Tonnenboden legen). Aber keinesfalls Kunststofftüten in die Biotonne geben.
Das kann in die Biotonne
- Pflanzliche Küchenabfälle
- Obst- und Gemüseabfälle, auch Zitrusfrüchte
- Salatreste vor dem Anmachen
- Teebeutel, Kaffeesatz und -filter, kompostierbare Kaffeepads
- Eierschalen und Nussschalen
- Speise-und Lebensmittelreste pflanzlicher Herkunft (vor dem Kochtopf)
- Küchenkrepp und Papierservietten
- Gartenabfälle
- Rasenschnitt, Heckenschnitt und Laub
- Schnittblumen, Balkon- und Topfpflanzen (ohne Töpfe)
- Kleinere Äste
- Unkraut, Pflanzenreste, Fallobst
- Kleintierstreu (pflanzliche Einstreu, z. B. Stroh)
- Sägemehl und Holzwolle (jeweils unbehandelt)
Sammeln Sie den Bioabfall im Haus in einem geschlossenen Behälter mit Deckel. Dabei feuchte Abfälle möglichst in Küchen– oder Zeitungspapier einwickeln. Papiertüten vom Bäcker oder Gemüsekauf eignen sich gut, kleine Mengen pflanzlichen Küchenabfall für die Biotonne zu sammeln. Den Behälter spätestens nach zwei Tagen in die Biotonne entleeren. Keinesfalls Plastiktüten und kompostierbare Abfallbeutel in die Biotonne geben. In Drogerien und im Versandhandel (Internet) gibt es spezielle Papiersäcke aus braunem Kraftpapier, mit denen sich pflanzliche Abfälle praktisch sammeln lassen und die Biotonne relativ sauber bleibt.
Auch in der Biotonne helfen Papier oder Karton (Eierkarton) die Tonne trocken zu halten. Damit vermeiden Sie im Sommer unangenehme Gerüche und im Winter ein Anfrieren der Abfälle in der Biotonne.
Ein guter Standort für die Biotonne ist ein kühler Platz im Schatten.
Dann können Gerüche und ein Anfrieren durch Schwitzwasser eher unterbunden werden.
Das darf nicht in die Biotonne
- Speise-und Lebensmittelreste tierischer Herkunft, verpackte Lebensmittel
- Suppen, Soßen und sonstige Flüssigkeiten
- Fette und Speiseöle
- Kunststoffverpackungen und Plasiktüten
- Kompostierbare Folientüten und Folienverpackungen
- Zeitschriften; Prospekte
- Erdaushub
- Holz-, und Kohlenaschen, Grillkohle
- Mineralische Tierstreu
- Tierkadaver und Fäkalien
- Papiertaschentücher und Windeln
- Staubsaugerbeutel, Kehricht
- Haare
Keinesfalls die Bioabfälle in Plastiktüten oder den biologisch abbaubaren Kunststofftüten in die Biotonne geben!
Wird die Sammlung über Grüngutcontainer und Grüngutsammelstellen durch die Einführung der Biotonne eingestellt?
Nein, die Gartenabfallsammlung bleibt bestehen. Eigenkompostierer, die eine Ermäßigung auf die Abfallgebühr erhalten, dürfen keine Gartenabfälle anliefern (Ausnahme sind größere Äste, die nicht selbst kompostiert werden können).
Ich habe bisher schon sämtliche pflanzlichen Abfälle selbst kompostiert und dies auch dem Landratsamt mitgeteilt. Muss ich etwas unternehmen?
Nein, die Eigenkompostierer können dies bleiben, sofern alle kompostierbaren pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück selbst verwertet werden.
Es besteht zu jeden Monatswechsel die Möglichkeit, mit dem Vordruck "Meldeformular Restmüllabfuhr und Bioabfallentsorgung" die Eigenkompostierung zu widerrufen und künftig eine selbst beschaffte Biotonnen entleeren zu lassen.
Was ist, wenn ich pflanzliche Küchenabfälle im Garten selbst kompostiere und meine Gartenabfälle zum Grüngutcontainer bringe?
Es muss eine Biotonne angeschafft werden. Sie muss aber nicht immer zur Entleerung bereit gestellt werden. Und es wird die Abfallentsorgungsgebühr inklusive Bioabfallentsorgung berechnet, da mit den Grüngutcontainern das Verwertungssystem des Landkreises benutzt wird. Wir empfehlen, die Biotonne dann für kleinere Mengen Grasschnitt oder Laub zu nutzen.