Vereinspauschale 2025
Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab können auch im Jahr 2025 wieder Antrag auf Vereinspauschale stellen.
Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) ist Montag, der 3. März 2025 und ist strikt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr angenommen werden.
Der notwendige Antrag mit Anlagen steht auf der Homepage zur Verfügung.
Für Rückfragen zur Vereinspauschale steht die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt gerne zur Verfügung.
Außerdem informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausführlich auf seiner Homepage über die Förderung: