Beurkundungen von Vaterschaft, Sorgerecht, Unterhalt
Bestimmte Erklärungen im Bereich des Familienrechts müssen nach Vorgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beurkundet werden, um Wirksamkeit zu erlangen:
- Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
- Gemeinsames Sorgerecht (Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann das gemeinsame Sorgerecht durch Beurkundung erlangt werden)
- Unterhaltsverpfichtungen (Unterhaltsansprüche von Kindern können per Urkunde rechtsverbindlich geregelt werden)
- Weitere Urkunden im Familienrecht
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin (wochentags, außer Donnerstags von 8 - 14 Uhr). Dabei kann auch geklärt werden, welche Unterlagen (Geburtsurkunde, Reisepass,...) mitgebracht werden müssen. Sollte telefonisch niemand erreichbar sein, senden Sie bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten für einen Rückruf.
Unsere Urkundsperson am Kreisjugendamt hilft gerne in den entsprechenden Fällen weiter.
Formulare
Hier finden Sie alle Formulare zu Beurkundungen: