Sorgerecht und Unterhalt - Beurkundungen

Beurkundungen

Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgerechtserklärungen, Unterhaltsverpflichtungen


Die Urkundsperson des Kreisjugendamtes Neustadt an der Waldnaab ist befugt, Beurkundungen im Rahmen des § 59 Absatz 1 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) vorzunehmen und Bescheinigungen nach § 58 Absatz 2 SGB VIII (Negativbescheinigungen) auszustellen. 

Es handelt sich dabei vor allem um Vaterschaftsanerkennungen vor/nach Geburt, Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung durch die Kindsmutter/die Eltern der Kindsmutter (bei Minderjährigkeit)/den Vormund (bei Minderjährigkeit), Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern, sowie Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen.


Verfahrensablauf

  • Eine Beurkundung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Dabei kann auch geklärt werden, welche Unter-    lagen (Personalausweis, Geburtsurkunde, …) mitgebracht werden müssen. Sollte telefonisch            niemand erreichbar sein, senden Sie bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten für einen Rückruf.


  • Zur Beurkundung ist ein persönliches Erscheinen notwendig.


  • Bei einer Beurkundung mit Beteiligten, die nicht die deutsche Sprache sprechen, ist gegebenenfalls ein Dolmetscher notwendig.

 

Bescheinigungen über das alleinige Sorgerecht der Mutter (sog. Negativbescheinigung) werden von der Urkundsperson des Kreisjugendamtes Neustadt an der Waldnaab ausgestellt.

Bei Fragen hilft unsere Urkundsperson am Kreisjugendamt gerne weiter.


Hier finden Sie alle Formulare zu Beurkundungen:

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