Hier erhalten Sie die regionale "Kinderschutzkonzeption" (Stand Oktober 2020)
Die von den KoKi-Fachkräften der Nordoberpfalz in einem längeren Prozess gemeinsam erstellte Kinderschutzkonzeption ist folgendermaßen gegliedert:
Teil 1 beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit und Arbeitsweise der drei Koordinierenden Kinderschutzstellen der Nordoberpfalz. Hier finden sich die für die KoKis Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth und Weiden in der Oberpfalz allgemeingültigen Regelungen und Verfahrensweisen.
Teil 2 widmet sich den individuellen Besonderheiten der jeweiligen KoKi. Hier werden u.a. die jeweiligen organisatorischen Gegebenheiten, konkrete Angebote an Frühen Hilfen in der Region sowie die individuellen Vernetzungsstrukturen und die daraus resultierenden Formen der Zusammenarbeit dargestellt.
In Teil 3, dem Anhang, finden sich viele praktische Handreichungen für die alltägliche Arbeit, eine detaillierte Auflistungen der Netzwerkpartner, die Netzwerkerklärung, gesetzliche Grundlagen sowie Daten zur Zuständigkeit und Erreichbarkeit der KoKi-Mitarbeiterinnen und KoKi-Mitarbeiter.
Die Kinderschutzkonzeption soll ein wesentliches Element zur Sicherstellung eines funktionierenden und verbindlich kooperierenden interdisziplinären Netzwerkes im Bereich der frühen Kindheit der nördlichen Oberpfalz sein. Sie soll den Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern Sicherheit in der Zusammenarbeit geben. Die Kooperation an den Schnittstellen zwischen den Hilfesystemen (Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Frühförderung, Behörden …) soll dadurch verbessert werden.
Die Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neustadt an der Waldnaab erfolgte am 27.10.2015.Auch der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Tirschenreuth und der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen der Stadt Weiden haben die Kinderschutzkonzeption als wesentliches Element für die Netzwerkarbeit und die Verbesserung des Kinderschutzes beschlossen. "Der Neue Tag" berichtete in seiner Onlineausgabe am 19.03.2016:
Im Punkt 4.3 der Förderrichtlinie der Koordinierenden Kinderschutzstellen in Bayern wird darauf hingewiesen, dass der Zuwendungsempfänger (das ist die jeweilige Kommune) eine „netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption“ zu erstellen hat, die Grundlage der Netzwerkarbeit sein soll. Ausgehend von einer zielgruppenspezifischen Angebots- und Bedarfsanalyse sollen darin vorhandene Angebote an Frühen Hilfen erfasst werden. Sie sollte vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und von den Netzwerkpartner*innen unterzeichnet werden. Wir bedanken uns ganz herzlich bei unserem Netzwerk für die stets konstruktive Unterstützung und bitten bereits jetzt darum, weiterhin aktiv an der Weiterentwicklung und Fortschreibung der Kinderschutzkonzeption mitzuwirken.
Wenn Ihnen beim Lesen auffällt, dass der "Fehlerteufel" seine Finger im Spiel gehabt hat oder sofern sich Änderungen bei den Daten oder Inhalten zu dem jeweiligen Aufgabenbereich ergeben, bitten wir um Mitteilung an die Fachkräfte der KoKi Neustadt an der Waldnaab. Wir haben uns vorgenommen, Daten und Inhalte auf einem aktuellen Stand zu halten und zu pflegen.