Kindeswohlgefährdung

Hilfe bei Kindeswohlgefährdung

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen!

Unser wichtigstes Anliegen ist es, Kinder und Heranwachsende vor Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch oder anderen gefährdenden Situationen zu schützen. Die Fachkräfte des Jugendamts gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen, wie zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei, zusammen.


Anlaufstellen im Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdung

Hier finden Sie unsere Fachkräfte vom Bezirkssozialdienst

Können Sie unter der angegebenen Telefonnummer (für die Gemeinde, in der der Vorfall passiert ist) niemand erreichen, helfen Ihnen natürlich auch die anderen Fachkräfte weiter oder Sie melden sich direkt unter der

+49 9602 79-2525


Außerhalb der Öffnungszeiten des Kreisjugendamtes bitte direkt bei der örtlichen Polizeidienststelle oder unter 110 anrufen!



Beratung durch die insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz gem. § 8b SGB VIII

(fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen)

Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern/Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (IseF).

In der Beratung durch eine IseF geht es darum, Anhaltspunkte für eine Gefährdung zu sammeln und zu bewerten, die Kooperationsbereitschaft- und fähigkeit sowie die Ressourcen der Eltern einzuschätzen und das weitere Vorgehen abzuklären.

 

Die IseF steht der Person, die Hinweise auf Kindeswohlgefährdung wahrnimmt, beratend zur Seite – übernimmt aber keine Fallverantwortung.

 

Die Beratung erfolgt i.d.R. telefonisch, wobei keine personenbezogenen Daten des Kindes/der Familie genannt werden sollen (anonyme Beratung).

 

Über folgende Kontaktmöglichkeiten wird die Beratungsanfrage an die insoweit erfahrenen Fachkräfte des Jugendamtes weitergeleitet:

 

Email:          isef@neustadt.de

Telefon:        09602/792525



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