Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege

Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege

§ 23 Abs. 4 SGB VIII

"Erziehungsberechtige und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen." 


Hauptaufgaben:

  • Beitrag zum Erhalt und Ausbau der qualitativ hochwertigen Betreuungsplätze für Kinder im Landkreis Neustadt an der Waldnaab durch
    • Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen
    • größtmöglichen fachlichen Austausch
    • enge Zusammenarbeit sowie
    • Kontaktpflege im Bereich der Kindertagespflege
  • Übernahme und somit Sicherstellung einer zuverlässigen und kontinuierlichen Weiterbetreuung der Kinder sowie Entlastung der Tagespflegeperson im Krankheitsfall, bei Urlaub oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Facharzttermin der Tagesperson)


Damit dies gelingen kann, dienen gemeinsame Aktivitäten, regelmäßige Hausbesuche unserer Ersatzbetreuungskraft bei den jeweiligen Tagespflegestellen oder Elternabende zur Kontaktaufnahme mit den zu betreuenden Kindern und deren Eltern.

Die Ersatzbetreuungskraft ist dabei für alle aktiv tätigen Tagespflegepersonen des Landkreises Neustadt an der Waldnaab bzw. deren über das Kreisjugendamt Neustadt an der Waldnaab finanziell geförderten Kinder zuständig. Sie sorgt ggf. auch für eine räumliche Ausweichmöglichkeit im Falle der Ersatzbetreuung.


Weitere Informationen zum Thema Ersatzbetreuung erhalten Sie direkt bei den genannten Ersatzbetreuungskräften des Kreisjugendamtes. Sollte telefonisch niemand erreichbar sein, senden Sie bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten für einen Rückruf.

 Leistungen

Alle Leistungen rund um die Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege finden Sie hier: