Infektionsschutzgesetz

Infektionsschutzgesetz

Das Sachgebiet ist zuständig für den rechtlichen Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und darauf basierender Verordnungen sowie weiterer damit in Verbindung stehender Vorschriften im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Neustadt an der Waldnaab.


Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Dies wird in erster Linie fachlich/technisch durch die Abteilung 6, das sog. Gesundheitsamt, sichergestellt. Das Sachgebiet unterstützt das Gesundheitsamt in diesem Zusammenhang bei rechtlichen Fragestellungen und führt ggf. notwendige Verwaltungsverfahren durch.


 Wichtige Themenbereiche (nicht abschließend):

  • Wasser für den menschlichen Gebrauch und Trinkwasserverordnung
  • Überwachung von meldepflichtigen Krankheiten
  • Verhütung übertragbarer Krankheiten
  • Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
  • Infektionsschutz in bestimmten Einrichtungen oder beim Umgang mit Lebensmitteln