Hygiene in der medizinischen und pflegerischen Versorgung ist ein wichtiges Thema und dient in erster Linie dem Schutz von Menschen, die
- aufgrund ihrer körperlichen Verfassung ein erhöhtes Infektionsrisiko haben und
- sich in einer Situation befinden, bei der die Verbreitung von Krankheitserregern begünstigt ist.
In Bayern gilt ab dem 1. September 2012 eine neue Fassung der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV). In dieser Verordnung werden die allgemeinen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes konkretisiert und Verpflichtungen für ambulante und stationäre medizinische Einrichtungen präzisiert.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz, das am 3. August 2011 im Hinblick auf die Infektionshygiene wesentlich ergänzt wurde (siehe insbesondere § 23 IfSG).
In manchen Tätigkeitsfeldern der medizinischen und pflegerischen Versorgung gilt darüber hinaus die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Bayerische Hygieneverordnung (Stand: Mai 2006)).