Die Hygieneüberwachung des Gesundheitsamtes stellt einen Beitrag dazu dar, übertragbare Krankheiten zu vermeiden.
Grundlage stellen dabei
- das Infektionsschutzgesetz (IfSG),
- das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG),
- die Bayerische Hygieneverordnung (Mai 2006) und
- die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
dar.
Arbeits- und Beratungsfelder des Gesundheitsamtes sind vor allem die