Der Infektionsschutz und die Hygiene sind zentrale Aufgabenbereiche in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere im Gesundheitswesen. Sie dienen dem Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten und der Verhinderung ihrer Ausbreitung.
Der Infektionsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern. In Deutschland ist er gesetzlich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Die Hygiene bezieht sich auf alle Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung von Krankheitserregern.
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