Beschreibung
Die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) handeln auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes - PfleWoqG) und der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG).
Die FQA prüft im Rahmen von Begehungen nach aktuell geltenden wissenschaftlichen Stan-dards:
- die medizinische, pflegerische, verwaltungsrechtliche und sozialpädagogische Versorgung nach dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse durch ein multiprofessio-nelles Team (mpT) in der Regel pro Einrichtung mind. 1x jährlich.
- Konzepte der Einrichtung und deren Umsetzung
- die Umsetzung der Qualitätsanforderungen für stationäre Einrichtungen, sowie für betreute Wohnformen, sowie im Zweifelsfall Überprüfung der fachlichen Eignung von Neueinstellungen
Des Weiteren berät die FQA Bewohner, Angehörige und Einrichtungen mit dem Ziel, die Lebensqualität von Bewohnern stationärer Einrichtungen und betreuter Wohnformen zu sichern.Rechtsgrundlage
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