Schwangerschaft und Geburt - Beratung

Beratungsangebote rund um Schwangerschaft und Geburt

Die Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen stellt Interessierten ein vielfältiges Angebot rund um verschiedene Themen der Schwangerschaft bereit.


  • Allgemeine Schwangerenberatung 

    Ein Kind zu bekommen ist etwas Besonderes. Nur wenige Ereignisse verändern den Alltag und die Lebensplanung so grundlegend wie Familiennachwuchs.

    Die "anderen Umstände" können aber auch Unsicherheiten, viele Fragen, Probleme und Befürchtungen mit sich bringen:

    • Sind wir der Verantwortung ausreichend gewachsen?
    • Wird sich unsere Beziehung durch ein Kind verändern?
    • Wo kann ich Unterstützung erhalten und wie sieht diese aus?

    Wir bieten für Frauen / Männer und Paare Gespräche auch über die Geburt des Kindes hinaus an, um sie dabei zu unterstützen, tragfähige Entscheidungen zu treffen und ihren Lebensweg eigenständig zu finden. 

    Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin, damit wir Ihnen und Ihrem Anliegen genügend Zeit einräumen können.


  • Schwangerschaftskonfliktberatung

    Ist eine Schwangerschaft ungewollt eingetreten, ist es oft notwendig und hilfreich, mit jemand reden zu können, wie es jetzt weitergehen könnte. Vor einem Schwangerschaftsabbruch ist eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben. 

    Die Aufgabe der Beratung ist es, gemeinsam mit der Frau den Hintergrund des Konfliktes zu beleuchten. Unser Ziel ist es dabei, der Schwangeren Hilfestellung zu geben und zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung zu kommen. 

    Die Beratung wird dabei grundsätzlich ergebnisoffen geführt. Das Anerkennen des Lebensrechtes und die Menschenwürde des Kindes sind ebenso wie die persönliche Situation der Frau wesentliche Bestandteile des Beratungsgespräches. In der Beratungssituation werden verschiedene Betrachtungsmöglichkeiten und Blickwinkel einer Situation zugelassen und reflektiert. Die Beratung schließt dabei die verschiedensten Hilfs- und Unterstützungsangebote nach der Geburt des Kindes bis hin zu Fragen einer möglichen Fremdpflege oder Adoption des Kindes ein. Selbstverständlich informieren wir über rechtliche Hintergründe, medizinische Fragen und Fragen zur weiteren Familienplanung.

    Darüber hinaus bieten wir nach einem etwaigen Schwangerschaftsabbruch auch einen nachgehende Beratung an. 

    Die Beratungsgespräche können allein - auch als Minderjährige - in Begleitung des Partners oder einer anderen Vertrauensperson wahrgenommen werden. Auf Wunsch erfolgt die Beratung anonym. Eine Hinzuziehung von weiteren Fachdiensten (Psychologe, Arzt, Jurist, Seelsorger) ist bei Bedarf und Einverständnis der Schwangeren möglich. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise zu unseren Beratungsangeboten.

    Eine Frau bleibt, ungeachtet des grundsätzlichen Verbots des Schwangerschaftsabbruchs, immer dann straffrei, wenn sie sich durch eine anerkannte Beratungsstelle beraten ließ, seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen verstrichen waren, der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wurde und zwischen der Sozialberatung und dem Abbruch mindestens drei Tage verstrichen sind.

    Nach erfolgter Beratung im Rahmen der Schwangerenkonfliktberatung nach § 219 StGB in Verbindung mit § 5 und § 6 SchKG stellt die Beratungsstelle die mit Datum und Namen versehene Beratungs-Bescheinigung aus. 


    Wir bitten Sie, vor jeder Beratung telefonisch einen Termin mit uns zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. 


    Weitere Informationen


  • Vertrauliche Geburt 

    Am 01.05.2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Keine schwangere Frau muss seitdem ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen.

    Jede Mutter hat das Recht, vor, während und nach der Schwangerschaft anonym und beschützt Hilfe zu suchen. Die aufgesuchte Beratungsstelle orientiert sich dabei stets an den individuellen Lebenssituationen und Bedürfnissen der Betroffenen und respektiert deren persönliche Entscheidung. Dabei wird der Wunsch nach einer Nichtbekanntgabe der persönlichen Daten der Mutter berücksichtigt und gleichzeitig werden die medizinischen Gefahren einer unbegleiteten Geburt vermieden. Gleichzeitig gilt es jedoch, das Grundrecht des Kindes zu wahren und ihm zu ermöglichen, die Identität seiner leiblichen Mutter ab dem 16. Lebensjahr zu erfahren. Durch die vertrauliche Geburt werden also die Bedürfnisse beider Seiten befriedigt.

    Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Beratung und Unterstützung brauchen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
    Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Wegen, damit aus Ihren Sorgen keine Probleme werden!

    Bitte beachten Sie dazu auch die weiterführenden Hinweise zu unseren Beratungsangeboten.


    Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“ 

    Das kostenlose Hilfetelefon ist rund um die Uhr unter der Nummer zu erreichen

    +49 800 40 40 020


    Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten, zur Information über Hilfen für Schwangere und Weitervermittlung an Beratungsstellen vor Ort.

    Hier besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail oder per Einzel-Chat von einer Beraterin anonym beraten zu lassen:


    Weitere Informationen


  • Pränataldiagnostik

    Wenn Sie schwanger werden wollen oder bereits schwanger sind, fragen Sie sich sicher: Was kann ich für mein Kind tun? Die medizinisch-technische Entwicklung eröffnet schwangeren Frauen, werdenden Eltern und Menschen, die sich ein Kind wünschen, eine Vielzahl von Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten.

    In der Schwangerschaftsvorsorge bei einem Arzt / Ärztin wird die Entwicklung des Kindes beobachtet und Sie erhalten Ratschläge für einen guten Schwangerschaftsverlauf. Im Rahmen dieser Vorsorge werden auch eine Reihe von Untersuchungen angeboten - Pränataldiagnostik -, um  mit speziellen Verfahren Fehlbildungen und Störungen des Ungeborenen zu untersuchen. Dabei ist es ratsam, sich vorher gut zu informieren, welche Angeboten Sie nutzen wollen oder nicht. Denn je nach dem Ergebnis der Untersuchung können Sie vielleicht vor der schwierigen Frage stehen "Bekomme ich mein Kind oder nicht?" oder  "Wie kann ich mir mein Leben mit einem kranken oder behinderten Kind vorstellen?".

    Schwangere, die nach einer pränataldiagnostischen Untersuchung einen auffälligen Befund erfahren, müssen ab 2010 vor der Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch ärztlich beraten, sowie über den Anspruch auf weitere und vertiefende psychosoziale Beratung informiert werden. 

    Deshalb ist es wichtig, sich vor einer vorgeburtlichen Untersuchung zu fragen, welche Gründe dafür oder dagegen sprechen. Über diese Fragen möchten wir Sie weiter informieren und Ihnen helfen, zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung zu kommen, sowie Ihnen Unterstützung bei Ihrem weiteren Lebensweg anbieten.

    Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin, damit wir Ihnen und Ihrem Anliegen genügend Zeit einräumen können.


    Weitere Informationen


  • Nachgehende Betreuung 

    „Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich zu (…) allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen (…) beraten zu lassen“ (§2 Abs. 1 SchKG). Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes.

    Wir bieten Nachbetreuung in Form von Einzelberatung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern an. Das Ziel ist die bessere Bewältigung persönlicher, pädagogischer, gesundheitlicher, familienbezogener, finanzieller und beruflicher Probleme.

    Auch bei psychischen Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch sind wir für Sie da. Besonders junge und allein erziehende Elternteile müssen ihre Situation oft unter erschwerten Bedingungen meistern und stehen großen Herausforderungen gegenüber. In schwierigen Lebenssituationen hilft es, mit erfahrenen Gesprächspartnern zu reden. 

    Scheuen Sie sich nicht, Rat und Hilfe in Anspruch zu nehmen – nicht alles muss von Ihnen allein bewältigt werden. Bitte beachten Sie dazu auch die weiteren Hinweise unter:


    Bei uns erhalten Sie auf Wunsch eine Zusammenstellung der regionalen Eltern-Kind-Gruppen und Kindertageseinrichtungen, eine Hebammenliste und Informationen über weitere Angebote und Ansprechpartner für werdende und junge Eltern in der Region.


  • Verhütung / Familienplanung 

    Das Angebot an Verhütungsmethoden nimmt immer weiter zu. Doch auch heute kommt es nicht selten vor, dass Paare schlicht Mühe haben, eine gute passende Verhütungsmethode zu finden, aus unterschiedlichen Gründen. Und oft spielen Anwendungsprobleme und Informationslücken eine wichtige Rolle.

    Zur sicheren Verhütung gehört das Wissen über Verhütungsmethoden: wie sie wirken, wie sie angewendet werden und welche Nebenwirkungen sie haben. Ferner müssen sie zur jeweiligen Lebenssituation passen. 

    Deshalb sehen wir Information und Beratung zu Verhütungsmethoden als grundlegende Aufgabe unserer Einrichtung an. In diesem Zusammenhang klären wir auch über Fragen zu sexuell übertragbaren Krankheiten einschließlich HIV und AIDS auf.

    Bitte beachten Sie die weiterführenden Hinweise zu unseren Beratungsangeboten. 


    Weitere Informationen

Hinweise zu unseren Beratungsangeboten

Was Sie über unsere Beratungsangebote wissen sollten...

  • Alle Beraterinnen unserer Einrichtung unterliegen der Schweigepflicht.
  • Wir beraten Sie ergebnisoffen, vertraulich, auf Wunsch auch anonym, unabhängig von Konfession, Nationalität, Geschlecht und Weltanschauung.
  • Alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos.
  • Sie können allein, in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson kommen. Wenn Sie eine persönliche Beratung in der Schwangerenberatungsstelle wünschen:
  • Am besten vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, wenn Sie Wartezeiten vermeiden möchten.
  • Bei Bedarf bieten wir auch Hausbesuche an.
  • Wir werden bei Bedarf fachkundig unterstützt von einem Psychologen, Arzt, Juristen und Seelsorger, die im Einverständnis mit Ihnen ggf. zu dem Gespräch hinzugezogen werden können.
  • Nach erfolgter Beratung im Rahmen der staatlich anerkannten Schwangerenkonfliktberatung (nach § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5 und 6 SchKG) kann eine staatlich anerkannte Bescheinigung ausgestellt werden.
  • Die Beraterinnen unserer Einrichtung sind ausgebildete Diplom-Sozialpädagoginnen (FH) und nehmen regelmäßig an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen sowie Supervision teil.