Ziel von Prävention ist es, Gesundheit zu fördern und zu erhalten.
Angebote des Gesundheitsamtes
Angebote des Gesundheitsamtes umfassen auf Grundlage von Art. 7 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) die
- direkte Beratung von Betroffenen, also Hilfesuchenden oder deren Angehörigen,
- Beratung und Anleitung von Multiplikatoren (z. B. im Rahmen von Elternabenden oder Fortbildungen für Lehrkräfte),
- Informationen und Präventionsprojekte für Betroffene und Gefährdete,
- Mitwirkung in Gesundheitsgremien (PSAG-Nordoberpfalz, Suchtarbeitskreis)
Neben Ärzten nimmt diese Tätigkeit vorwiegend der Sozialdienst des Gesundheitsamtes wahr.
Gesundheitsthemen, die von Ärzten oder dem Sozialdienst bearbeitet werden, sind
- Umgang mit Alkohol, Medikamenten oder Drogen
- bestehende oder drohende seelische Schwierigkeiten oder Erkrankungen
- bestehende oder drohende Behinderungen
- bestehende oder drohende Infektionskrankheiten (z. B. AIDS-Aufklärung, Impfberatung, reisemedizinische Beratung, Belehrungen im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG))
- umwelthygienische Fragestellungen (z. B. Wohnraum- und Ortshygiene, Schutz vor UV-Strahlung)
- Angebote zur Gesundheitsförderung / Krankheitsverhütung
- Familien- und Sexualpädagogik
- Organspende
Leistungen
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