Gesundheitsförderung und Beratung

Beratung und Gesundheitsförderung

Ziel von Prävention ist es, Gesundheit zu fördern und zu erhalten.

Angebote des Gesundheitsamtes

Angebote des Gesundheitsamtes umfassen auf Grundlage von Art. 7 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) die

  • direkte Beratung von Betroffenen, also Hilfesuchenden oder deren Angehörigen,
  • Beratung und Anleitung von Multiplikatoren (z. B. im Rahmen von Elternabenden oder Fortbildungen für Lehrkräfte),
  • Informationen und Präventionsprojekte für Betroffene und Gefährdete,
  • Mitwirkung in Gesundheitsgremien (PSAG-Nordoberpfalz, Suchtarbeitskreis)

Neben Ärzten nimmt diese Tätigkeit vorwiegend der Sozialdienst des Gesundheitsamtes wahr. Der Flyer sowie die Broschüre des Sozialdienstes informieren über die vielfältigen Angebote.

Gesundheitsthemen, die von Ärzten oder dem Sozialdienst bearbeitet werden, sind

  • Umgang mit Alkohol, Medikamenten oder Drogen
  • bestehende oder drohende seelische Schwierigkeiten oder Erkrankungen
  • bestehende oder drohende Behinderungen
  • bestehende oder drohende Infektionskrankheiten (z. B. AIDS-Aufklärung, Impfberatung, reisemedizinische Beratung, Belehrungen im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG))
  • umwelthygienische Fragestellungen (z. B. Wohnraum- und Ortshygiene, Schutz vor UV-Strahlung)
  • Angebote zur Gesundheitsförderung / Krankheitsverhütung
  • Familien- und Sexualpädagogik
  • Organspende


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