Gesundheitsförderung und Beratung

Beratung und Gesundheitsförderung

Ziel von Prävention ist es, Gesundheit zu fördern und zu erhalten.

Angebote des Gesundheitsamtes

Angebote des Gesundheitsamtes umfassen auf Grundlage von Art. 7 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) die

  • direkte Beratung von Betroffenen, also Hilfesuchenden oder deren Angehörigen,
  • Beratung und Anleitung von Multiplikatoren (z. B. im Rahmen von Elternabenden oder Fortbildungen für Lehrkräfte),
  • Informationen und Präventionsprojekte für Betroffene und Gefährdete,
  • Mitwirkung in Gesundheitsgremien (PSAG-Nordoberpfalz, Suchtarbeitskreis)

Neben Ärzten nimmt diese Tätigkeit vorwiegend der Sozialdienst des Gesundheitsamtes wahr. 

Gesundheitsthemen, die von Ärzten oder dem Sozialdienst bearbeitet werden, sind

  • Umgang mit Alkohol, Medikamenten oder Drogen
  • bestehende oder drohende seelische Schwierigkeiten oder Erkrankungen
  • bestehende oder drohende Behinderungen
  • bestehende oder drohende Infektionskrankheiten (z. B. AIDS-Aufklärung, Impfberatung, reisemedizinische Beratung, Belehrungen im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG))
  • umwelthygienische Fragestellungen (z. B. Wohnraum- und Ortshygiene, Schutz vor UV-Strahlung)
  • Angebote zur Gesundheitsförderung / Krankheitsverhütung
  • Familien- und Sexualpädagogik
  • Organspende


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