Bodenschutz und staatliches Abfallrecht

Bodenschutz und staatliches Abfrallrecht

Die Beschreibung von Bodenschutz und staatlichem Abfallrecht in der öffentlichen Verwaltung umfasst mehrere zentrale Aspekte, die für die nachhaltige Entwicklung und den Umweltschutz von Bedeutung sind. 

Der Bodenschutz zielt darauf ab, Böden vor schädlichen Einflüssen zu bewahren, ihre Funktionen zu erhalten und eine nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Dazu gehört der Schutz vor Erosion, Versiegelung, Kontamination und anderen schädlichen Veränderungen.


Das staatliche Abfallrecht hat das Ziel, die Erzeugung von Abfällen zu minimieren, deren umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen und Recycling sowie Wiederverwendung zu fördern.

In diesem Sachgebiet werden folgende Tätigkeiten übernommen:

  • Baurecht für ehem. Bleikristall-Standorte
  • Bodenschutz und Altlasten sowie Altlastenauskunft
  • Staatliches Abfallrecht


Sonderaufgabe: baurechtliche Betreuung der Bleikristall-Altstandorte

Hierzu zählen insbesondere baurechtliche Sicherungsmaßnahmen sowie notwendige Abbruchmaßnahmen der Bleikristall-Industriebrachen im Sinne von Art. 54 und 76 BayBO.



Formulare und Dokumente

Hier finden Sie alle Formulare sowie Dokumente für das staatliche Abfallrecht:

Leistungen

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