Bauordnung (technisch) und Untere Denkmalschutzbehörde

Bauordnung (technisch) und Untere Denkmalschutzbehörde

Die Bauordnung (technisch) ist eine rechtliche Regelung innerhalb der öffentlichen Verwaltung, die die bauliche Nutzung und Gestaltung von Grundstücken und Gebäuden regelt. Sie legt die technischen, sicherheitsrelevanten und umweltbezogenen Vorgaben fest, um eine geordnete und nachhaltige Stadt- und Landesentwicklung zu gewährleisten. Die technische Bauordnung sorgt dafür, dass Gebäude sicher, funktional und umweltverträglich errichtet werden.

Die Untere Denkmalschutzbehörde ist eine Fachbehörde innerhalb der öffentlichen Verwaltung, die für den Schutz und die Erhaltung denkmalgeschützter Objekte zuständig ist. Sie prüft Anträge auf Genehmigungen für Veränderungen, Restaurierungen oder Abbrüche von Denkmälern und sorgt dafür, dass historische Bauten und Kulturgüter bewahrt werden. Die Behörde arbeitet eng mit Denkmalpflegern, Architekten und Eigentümern zusammen, um den Erhalt des kulturellen Erbes sicherzustellen. Ziel ist es, historische Bauwerke und Denkmäler vor Zerstörung oder unsachgemäßer Veränderung zu schützen und ihre Bedeutung für die Kultur- und Stadtgeschichte zu bewahren.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem 

  • Bauberatung
  • Baulicher Brandschutz
  • Bautechnische Prüfung
  • Untere Denkmalschutzbehörde
  • Baubeginnsanzeige
  • Bauüberwachung
  • Festzeltabnahme
  • Nutzungsaufnahme
  • Versammlungsstättenverordnung
  • Antrag auf Abweichung und Befreiung


 Formulare

Hier finden Sie einige Formulare: