Das Wohnungs- und Planungswesen in der öffentlichen Verwaltung befasst sich mit der Entwicklung, Planung und Verwaltung von Wohnraum sowie der räumlichen Ordnung in Städten und Gemeinden. Es spielt eine zentrale Rolle in der Gestaltung lebenswerter Lebensräume und der Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung. Die Wohnraumförderung bzw. -bindung umfasst im Landkreis Neustadt an der Waldnaab folgende Aufgaben:
- Förderung der Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
- Förderung von Eigenwohnraum bei Neubau, Anbau, Änderung oder Kauf einer Bestandsimmobilie
- Förderung von Mietwohnraum im Zweifamilienhaus bei Neubau, Anbau, Änderung oder Kauf einer Bestandsimmobilie
- Gewährung einer Zusatzförderung (Einkommensorientierte Förderung)
- Wohnberechtigungsschein
Formulare
Hier finden Sie weitere Informationen, Dokumente und Formulare zu den einzelnen Bereichen:
Förderung der Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
+++Derzeit können mangels Fördermittel keine Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung gefördert werden. Über neue Förderzusagen, die bislang noch nicht bewilligt wurden, kann erst entschieden werden, wenn konkret feststeht, inwieweit sich die Rahmenbedingungen durch politische Entwicklung vor allem auf Bundesebene kurzfristig ändern. Neue Spielräume würden unverzüglich genutzt.+++
Förderung von Eigenwohnraum
Wohnberechtigungsschein