Ihr Ansprechpartner richtet sich nach der Gemeinde, in der das Bauvorhaben verwirklicht werden soll.
Für jede Gemeinde stehen Ihnen ein technischer und ein rechtlicher Sachbearbeiter zur Verfügung. Die Unterscheidung hinsichtlich der Aufgabengebiete können Sie nachfolgender Beschreibung entnehmen.
- Sachbearbeiter rechtlich: Fragen zum Bescheid, Genehmigungspflicht, Verfahrensabläufe, Antragstellung, Nachbarbeteiligung, etc.
- Sachbearbeiter technisch: Fragen zur Bauvorlage (Inhalt, Berechtigung), Abstandsflächenrecht, Brandschutz, Standsicherheit, etc.
- Sachbearbeiter für Baukontrolle: Überprüfung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften
- Weitere Sachbearbeiter für:
Vorbescheide:
Förderung von Eigenwohnraum:
Wohnberechtigungsscheine, Förderung von barrierefreiem Wohnen: