Staatsangehörigkeitsbehörde

Staatsangehörigkeitsbehörde

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist eine zentrale Institution in der öffentlichen Verwaltung, die sich mit Fragen der Staatsangehörigkeit befasst. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Regelung und Verwaltung von Staatsangehörigkeitsanliegen, einschließlich der Erteilung, des Erwerbs, der Verlust und der Rückgabe von Staatsangehörigkeiten. Die Aufgaben dieser Behörde sind vielfältig und betreffen sowohl nationale als auch internationale rechtliche Rahmenbedingungen.


Online-Anträge

Hier finden Sie alle notwendigen Anträge zur Staatsangehörigkeit:

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Weitere Anträge sind hier zu finden:


Information

Informationen zur Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung

Wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung fehlt, entsteht kein Rechtsanspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Es gibt aber auch die so genannte Ermessenseinsbürgerung - in der Regel für die Fälle, bei denen es an der geforderten Aufenthaltsdauer von grundsätzlich fünf Jahren oder des unbefristeten Aufenthaltsrechts scheitert. Sie gibt den Einbürgerungsbehörden die Möglichkeit zu einer positiven Entscheidung, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben die Einbürgerungsbehörden einen Spielraum für ihre Entscheidung, der durch die Verwaltungsvorschriften näher ausgefüllt wird.

Auch die Ermessenseinbürgerung wird in der Regel erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland vorgenommen. Kürzere Zeiten können insb. bei folgenden Gruppen gewährt werden:

  • Ehegatten und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können bereits nach drei Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, soweit die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht.
  • deutschsprachige Einbürgerungsbewerber aus u.A. Österreich oder Liechtenstein
  • bei Einbürgerungen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen (Spitzensportler etc.).


Weitere Informationen zur Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung finden Sie unter Online-Anträge oder bei den Leistungen. Zusätzlich stehen Ihnen auch gerne die Ansprechpartner der Staatsangehörigkeitsbehörde für Fragen zur Verfügung!


Leistungen

Alle Leistungen des Ausländerrecht, Personenstandswesen finden Sie hier: