Ukranine - Informationen für Geflüchtete

Infos für Geflüchtete aus der Ukraine

Flagge der Ukraine mit der Aufschrift NEW - Wir helfen.

Grundsätzlich gilt: Ukrainische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich darin frei bewegen, also auch innerhalb Deutschlands. Dies gilt vom Tag der Einreise für einen Zeitraum von zunächst bis zu 90 Tagen.

Schutzsuchende, die staatliche Unterstützung (z. B. medizinische Leistungen) benötigen, müssen sich registrieren lassen und erhalten unbürokratisch Schutz als Kriegsflüchtling.


Hier finden Sie alle Informationen, Ansprechpartner, Formulare etc. für Geflüchtete aus der Ukraine:


  • Registrierung und Aufenthaltstitel

    Schutzbedürftige mit biometrischem Reisepass sowie alle Personen, die zunächst privat unterkommen, wenden sich bitte unter Angabe von

    • Namen, Vornamen
    • Geschlecht
    • Geburtsdatum
    • Staatsangehörigkeit
    • derzeitigem Aufenthaltsort und
    • Telefonnummer

    an die für den derzeitigen Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde. Für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab zuständig.

    Vorab sollte eine Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde (Rathaus, Gemeindeverwaltung) erfolgen. Die dortige Anmeldung erleichtert den späteren Registrierungsvorgang bei der Ausländerbehörde.

    Nach der Registrierung können Sie sich von der Ausländerbehörde am Landratsamt Neustadt an der Waldnaab einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen. Dies ist beispielsweise notwendig für eine Arbeitserlaubnis.

    Für die Registrierung und für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels können Sie im Rahmen der Geschäftszeiten Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen. (Hinweis: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens.)


    Ansprechpartner

    (Hinweis: Zuständigkeiten nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens)


    Aufenthaltstitel beantragen 


    ANKER-Zentrum Regensburg
    Alternativ ist eine Registrierung auch über das ANKER-Zentrum Regensburg möglich. Terminanfragen dazu senden Sie uns bitte an folgende E-Mail Adresse:


    Weitere Informationen finden Sie hier:


  • Meldeformular / Реєстраційна форма

    Meldeformular für ukrainische Flüchtlinge / Реєстраційна форма для українських біженців

    Ab voraussichtlich 9. März ist der Aufenthalt zunächst bis vorerst 31. August 2022 erlaubt für alle Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und bis zum 31. August 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind oder ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 bereits rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Des Weiteren ist der Aufenthalt erlaubt für ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber die sich zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, und die bis zum 31. August 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind.

    Sie können die Ausländerbehörde am Landratsamt für eine schnelle Registrierung und eine schnelle Ausstellung eines Aufenthaltstitels unterstützen, indem Sie das Meldeformular für ukrainische Flüchtlinge ausfüllen und absenden.

    Ви можете підтримати Іміграційний офіс при районному управлінні для швидкої реєстрації та видачі посвідки на проживання, заповнивши та подавши форму реєстрації біженців України.

    Meldeformular folgt in Kürze!


  • Sozialhilfe - Finanzielle Unterstützung 

    Nach der Ausstellung eines Aufenthaltstitels (übergangsweise eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG) besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Um finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) zu erhalten, können Sie sich an das Sozialamt im Landratsamt Neustadt an der Waldnaab wenden. 
    (Hinweis: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens)


    Für eine schnelle Bearbeitung des Antrags auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) können Sie den nachfolgenden Antrag bereits vorab ausfüllen.


    Bitte beachten:
    Zusätzlich zum Antrag auf Leistung nach dem AsylBLG müssen außerdem noch folgende Unterlagen bei der Antragstellung eingereicht werden:

    • Meldebescheinigung der Gemeinde (die Bescheinigung erhalten Sie im Rathaus der jeweiligen Gemeinde bzw. bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft)
    • Jeweils eine Kopie des Passes/Ausweises
    • Jeweils ein Lichtbild (Passfoto)


  • Erstorientierungskurs mit Kinderbetreuung für ukrainische Frauen 

    In den Erstorientierungskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dreht sich alles um den Alltag. Sie erhalten in Ihnen Informationen und Deutschkenntnisse, die Sie brauchen, um sich hier zurechtzufinden.

    Hier erhalten Sie alle Informationen zum Erstorientierungskurs 


  • Integrationslotsen

    Ehrenamtlich Tätige können sich mit allen Fragen rund um die Themen Integration und Asyl an diese zentralen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.

    Weitere Informationen über Integrationslotsinnen und -lotsen finden Sie hier:


  • Hilfsportale für ukrainische Flüchtlinge

    Hier finden Sie einige Links zu den Hilfsportalen