Schutzbedürftige mit biometrischem Reisepass sowie alle Personen, die zunächst privat unterkommen, wenden sich bitte unter Angabe von
- Namen, Vornamen
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- derzeitigem Aufenthaltsort und
- Telefonnummer
an die für den derzeitigen Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde. Für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab zuständig.
Vorab sollte eine Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde (Rathaus, Gemeindeverwaltung) erfolgen. Die dortige Anmeldung erleichtert den späteren Registrierungsvorgang bei der Ausländerbehörde.
Nach der Registrierung können Sie sich von der Ausländerbehörde am Landratsamt Neustadt an der Waldnaab einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen. Dies ist beispielsweise notwendig für eine Arbeitserlaubnis.
Für die Registrierung und für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels können Sie im Rahmen der Geschäftszeiten Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen. (Hinweis: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens.)
Ansprechpartner
(Hinweis: Zuständigkeiten nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens)
Aufenthaltstitel beantragen
ANKER-Zentrum Regensburg
Alternativ ist eine Registrierung auch über das ANKER-Zentrum Regensburg möglich. Terminanfragen dazu senden Sie uns bitte an folgende E-Mail Adresse:
Weitere Informationen finden Sie hier: