Das Ausländerrecht und das Personalstandswesen sind zwei wichtige Bereiche der öffentlichen Verwaltung, die sich mit der Regelung von Aufenthalts- und Personenstandsdaten von Zuwanderern befassen. Diese Rechtsgebiete sind entscheidend für die Integration von Migranten, den Schutz der nationalen Sicherheit sowie die Gewährleistung von Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im jeweiligen Land.
Das Ausländerrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufenthalt, die Einreise und die Integration von ausländischen Staatsangehörigen. Es umfasst eine Vielzahl von Vorschriften, die sowohl nationale als auch internationale Gesetze berücksichtigen.
Das Personalstandswesen befasst sich mit der Erfassung und Verwaltung von Personenstandsdaten wie Geburten, Eheschließungen, Scheidungen und Todesfällen.
Dieses Sachgebiet umfasst folgende Tätigkeiten:
- Asylverfahrensrecht
- Ausländerrecht
- Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht
- Einbürgerung
- Namensänderung
- Standesamtsaufsicht