Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Förderung: „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Zeitalter“

Meldung vom 18.10.2019 Die Auswirkungen der digitalen Transformation auf Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur sind tiefgreifend. Auch die Arbeitswelt als wichtiger Lebensbereich ist in all ihren Facetten von diesen Veränderungen betroffen. In diesen Transformationsprozessen sollen Unternehmen und ihre Beschäftigten durch die Förderung „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Zeitalter“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestärkt werden.

Big Data

Voraussetzungen:

Förderfähig sind im Handlungsschwerpunkt der Lern- und Experimentierräume modellhafte Vorhaben, die sowohl

– hochgradig innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln und erproben,

– auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Mitarbeiter stattfinden,

– durch wissenschaftliche Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Akademien oder Ähnliches) begleitet und evaluiert werden

 und

– in einem oder mehreren der folgenden Themenfelder durchgeführt werden:

– Führung, Partizipation und Arbeitsorganisation,

– Chancengleichheit und Teilhabe,

– Gesundheit, sichere, gesunde und motivierende Arbeitsgestaltung oder

– Wissensmanagement, Betriebliche Bildung und Qualifizierung.

 

Antragsberechtigt:

-sind juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland

-KMU unter 250 Beschäftigten

- Vereinigungen, Interessensgemeinschaften, Forschungseinrichtungen, Stiftungen sowie Bildungseinrichtungen, sofern sie den Status einer juristischen Person besitzen.

-landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts

 

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:

Zuschuss max. 70 %

Die Zuwendung ist auf höchstens jeweils 1 500 000 Euro im Förderzeitraum begrenzt

Förderfähig: Personal und Sachausgaben

Förderzeitraum 3 Jahre

 

Einreichung:

Skizze mit maximal 5 Seiten und Finanzplan bis spätestens 22.11.2019

 

Weitere Informationen:

- per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@neustadt.de

- telefonisch unter +49 9602 79 - 1035

Förderrichtlinie als PDF:

https://www.gsub.de/fileadmin/user_upload/Foerderrichtlinie_EXP_2.0_KI.pdf

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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