Meldung vom 17.06.2020 Informieren Sie sich jetzt zu den aktuellen Anordnungen der Bayerischen Staatsregierung, spezifischen Fördermöglichkeiten, Mitteilungen aus dem Landratsamt sowie relevanten Telefonnummern.

Was ändert sich ab 18./19. September 01. September 2020
Lockerungen im Sport – Gleichklang mit der Kultur
Angesichts der guten Erfahrungen aus dem Trainingsspielbetrieb in Kontaktsport-arten wird der reguläre Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen zugelassen. Bei Kampfsportarten mit einem länger andauernden unmit-telbaren Körperkontakt soll hierbei im Training und Wettkampf eine Obergrenze von 20 Sportlerinnen oder Sportlern gelten.
Bei Sportveranstaltungen in Bayern sind seit 18. September – vorläufig mit Aus-nahme der Profiligen, des DFB-Pokal und der UEFA Champions-League – Zu-schauer entsprechend den Regelungen bei kulturellen Veranstaltungen erlaubt, mit der Maßgabe, dass bei Stehplätzen eine Maske zu tragen ist, wenn der Mindestab-stand nicht eingehalten werden kann.
Änderungen für Schankwirtschaften und Kongresse
Schankwirtschaften sind seit dem 19. September 2020 grundsätzlich unter glei-chen Bedingungen wie Speisewirtschaften zugelassen, einschließlich des dort gel-tenden Tanzverbots. Ergänzend gilt, dass
o in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen muss,
o in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig ist,
o sich jede Person einzeln registrieren muss.
Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut Robert-Koch-Institut (RKI) der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behör-den verhängt werden.
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BayIfSMV - Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die sechste BayIfSMV vom 19. Juni 2020 wurde zuletzt am 17. September 2020 geändert und gilt bis 3. Oktober 2020.
Die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) finden Sie hier.
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Die Bayerische Staatskanzlei informiert - FAQs
Häufige Fragen und Antworten (FAQs) - das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration informiert.
Weitere Informationen zum Corona-Virus auf der Website der Bayerischen Staatsregierung finden Sie hier.
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Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App kann ein wichtiger Helfer sein, um Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos zum Download erhältlich im App Store und bei Google Play.
Wie die App funktioniert wird hier erklärt.
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Wichtige Infos für Gastronomie und Hotellerie
Für Beherbergungsstätten und Gastronomie sind die Vorgaben der jeweiligen, unten velinkten, Hygienekonzepte zu beachten.
Auf der Internetseite des Hotel- und Gaststättenverbandes gibt es nützliche Infos und Aushänge für die Gastronomie!
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Weitere Hygienekonzepte
Sport:
- Rahmenhygienekonzept Sport vom 29.05.2020
- Rahmenhygienekonzept Sport vom 20.06.2020
- Rahmenhygienekonzept Sport vom 10.07.2020
- Rahmenhygienekonzept Sport vom 18.09.2020
Kinobesuche:
Kureinrichtungen:
- Hygienekonzept zur Wiedereröffnung von Kultureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Hallen- und Freibädern sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels vom 19.06.2020
- Änderung zum Hygienekonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Hallen- und Freibädern sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels vom 21.08.2020
Kulturelle Veranstaltungen:
- Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben vom 02.07.2020
- Hygienekonzept für Chorgesang im Bereich der Laienmusik vom 06.07.2020
- Hygienekonzept Messen, Kongresse, Ausstellungen vom 17.07.2020
- Rahmenhygienekonzept für Märkte ohne Volksfestcharakter vom 23.07.2020
Touristische Dienstleister:
- Hygienekonhzept Touristische Dienstleister vom 29.05.2020
- Hygienekonzept Touristische Dienstleister - Änderung vom 22.06.2020
- Hygienekonzept Touristische Dienstleister vom 08.07.2020
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Wichtige Telefonnummern
0961 19222 (immer mit Vorwahl)
Bürgertelefon der integrierte Leitstelle in Weiden für alle medizinischen Fragestellungen
täglich besetzt (auch am Wochenende) von 8 bis 18 Uhr
immer auch mind. 1 Arzt vor Ort
09602 79 6543
Bürgertelefon Gesundheitsamt Weiden-Neustadt/WN
112
Notruf Rettungsleitstelle
Nur rufen, wenn Rettungsdiensteinsatz erforderlich ist!
116 117 (ohne Vorwahl)
Kassenärztliche Vereinigung, falls man einen Arzt braucht oder einen Corona-Test machen will.
Corona-Tests sind nur bei begründeten Fällen möglich!
09131 6808 5101
Landesamt für Gesundheit
spezielle Nummer für den Landkreis NEW für gesundheitliche Fragen, besonders zum Thema Tests etc.
089 122 220
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung
Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen.
Sie ist besetzt von Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr und Samstags 10:00 - 15:00 Uhr.
0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 oder 116 123 oder www.telefonseelsorge.de
Telefonseelsorge
0800 111 0 333 oder www.nummergegenkummer.de
Telefonseelsorge für Kinder und Jugendliche
Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
08000 116 016
0961 389 3170
Frauenhaus Weiden
116 006
Opfertelefon Weißer Ring
Hilfe bei Gewalt - Hier finden Sie Beratungs- und Schutzangebote in Bayern
Weiter Hilfsangebote im Raum NEW-WEN-TIR
0941 5680-1303
Regierung der Oberpfalz
für gewerberechtliche und gaststättenrechtliche Fragen
0800 4555 20
Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
Kurzarbeitergeld
0800 45555-00 oder 0961 409-1000
Arbeitnehmer-Service der Agentur für Arbeit
0961 409-1500 oder 0961 409-1600
Jobcenter Weiden-Neustadt/WN
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Corona-Unternehmensinfo
Hier gelangen Sie zur Corona-Unternehmensinfo unserer Wirtschaftsförderung.
Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen
Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung
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Entsorgung von Schutzausrüstung
Der Landkreis gibt folgenden Hinweis zur Entsorgung von Schutzausrüstung:
Alle benutzten Mundschutzmasken, sowohl der einfache Mund-Nase-Schutz als auch die FFP-2 bzw. FFP-3 Masken müssen vor der Entsorgung über den Hausmüll in einer stabilen Plastiktüte verpackt werden. Dies gilt ebenfalls für weitere Schutzausrüstung, wie Einmalhandschuhe und Schutzkittel. Bitte die Tüten verknoten oder zubinden und sicher verschlossen in die Restmülltonne geben. Damit soll eine Gefährdung weiterer Nutzer der Restmülltonne und des Personals der Müllabfuhr sowie der Entsorgungsanlagen ausgeschlossen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des Landratsamts unter den Rufnummeren 09602/79-3530 oder 09602/79-3550.
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Information aus dem Jagdwesen
Bitte schicken Sie zur Jagdscheinverlängerung den ausgefüllten Antrag, den Versicherungsnachweis, den Jagdschein und ein Passfoto per Post an das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verweist bzgl. den Zusammenhängen zwischen Jagd und Coronavirus auf das Wildtierportal Bayern. Dort werden häufig auftretende Fragen übersichtlich beantwortet.
Weitere aktuelle Informationen für Jagdgenossenschaften sind Sie hier.
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Weitere News
Pressemitteilung 23.03.2020, Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Hannover - Aufklärung zum Coronavirus für Geflüchtete und Migrant*innen
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