***
Impfzentrum
Das Gesundheitsministerium für Gesundheit und Pflege informiert rund um die Impfung.
Häufig gestellte Fragen - FAQs
Welche Betriebe, Ladengeschäfte, Dienstleistungen, etc. dürfen öffnen bzw. müssen schließen? → Hier finden Sie die FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Antworten des Bayerischen Gesundheitsministeriums auf häufige Fragen finden Sie hier. Antworten zu Ihren Fragen können Sie hier auch über Suchbegriffe mittels einer Schnellsuche einfach und schnell finden.
Des Weiteren finden Sie auf der Website des Bayerischen Innenministeriums eine Vielzahl an Antworten auf die häufigsten Fragen zu vielen verschiedenen Bereichen.
Sind Sie nach Ihrer Einreise nach Bayern quarantänepflichtig gemäß der Einreisequarantäneverordnung (EQV)?
Über den EQV-Check Bayern können Sie online in wenigen Sekunden herausfinden, ob Sie nach Ihrer Einreise in Quarantäne müssen.
***
Testzentrum
Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab und die Stadt Weiden i.d.OPf. betreiben seit Donnerstag, den 3. September das gemeinsame Corona-Testzentrum auf dem neuen Festplatz an der Conrad-Röntgen-Straße in Weiden. Im Rahmen der bayerischen Teststrategie können sich dort alle Bewohner Bayerns freiwillig und kostenlos testen lassen.
Sollten Sie Symptome aufweisen, wie trockenen Husten, Halsschmerzen, Müdigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns oder Fieber, bitten wir Sie Ihren Hausarzt, den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Sie dürfen unter diesen Umständen das Testzentrum nicht besuchen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig und unter www.ecocare.center/neustadt-weiden möglich.
***
Corona-Infektionszahlen je Gemeinde
Aufgrund zahlreicher Nachfragen hat sich das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab entschieden, ab dem 27.10.2020 mehrmals wöchentlich die Corona-Infektionszahlen je Gemeinde zu veröffentlichen. Die Übersicht bezieht sich auf die zurückliegenden 7 Tage, also die für die Berechnung des 7-Tage-Inzidenzwertes relevanten Neuinfektionen.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass selbstverständlich jeweils nur die bereits beim Gesundheitsamt eingegangenen positiven Testergebnisse einfließen können und zudem eine niedrige Zahl in der vergangenen Woche keine Aussage darüber treffen kann, wie viele infizierte Personen tatsächlich in dem Ort wohnen. Zudem können natürlich auch Menschen das Virus übertragen, die nicht in der Gemeinde wohnen, aber sich zum Arbeiten, Einkaufen oder für andere Zwecke dort aufhalten.
Eine Null in der Liste bietet also keine Sicherheit vor Ansteckung.
Das Landratsamt appelliert eindringlich, sich weiter an die geltenden Hygieneregeln zu halten und nicht unbedingt erforderliche Kontakte zu vermeiden.
Hier finden Sie die aktuelle Liste mit COVID-19 Infektionen im Landkreis NEW, Stand: 19.01.2021
***
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 08.01.2021 geändert. Die Änderung tritt am 11.01.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.01.2021 außer Kraft.
Hier finden Sie die geänderte Version der 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
***
Links rund um die Corona-Pandemie
Informationen von der Bayerischen Staatsregierung auf einen Blick
***
AHA-REGELN + C + L
Zu den bisherigen "AHA"-Regeln - 1,5 Meter Abstand halten, Hygiene, Alltagsmasken tragen - kommen zwei Buchstaben hinzu: Das "C", als Aufforderung, die Corona-Warn-App zu nutzen und das "L" fürs regelmäßige Lüften.
***
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App kann ein wichtiger Helfer sein, um Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos zum Download erhältlich im App Store und bei Google Play.
Wie die App funktioniert wird hier erklärt.
***
Corona-Fallzahlen in Bayern
Auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit finden Sie die akuellen Fallzahlen von Coronainfektionen in Bayern. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. Die Fallzahlen nach kreisfreien Städten und Landkreisen werden in Tabelle 4 aufgelistet.
***
Corona-Hotline
Bei Fragen steht nach wie vor die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung unter 089 122-220 (Mo-Fr. 8-18 Uhr, Sa. 10-15 Uhr) bereit.