Aktuelle Hinweise für positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen, die sich bereits in Isolation bzw. Quarantäne befinden
(an dieser Stelle werden wichtige Änderungen von Absonderungszeiten, Verfahren etc. bekannt gemacht; allgemeinsprachliche Kurzfassung - es gilt der Rechtstext der Allgemeinverfügung):
13.04.2022:
Neufassung der Allgemeinverfügung Isolation mit weit reichenden Änderungen im Vergleich zur vorherigen Fassung:
- enge Kontaktpersonen müssen unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus nicht mehr in Quarantäne. Dies gilt auch für Kontaktpersonen, die sich aufgrund der vorherigen Fassung der Allgemeinverfügung in Quarantäne befunden haben - diese Personen können die Quarantäne sofort und ohne Abschlusstest verlassen.
- Dauer der Isolation bei positiv getesteten Personen: mindestens 5 Tage nach dem positiven Abstrich (Symptombeginn spielt keine Rolle mehr), höchstens 10 Tage. Bei einer Isolationsdauer von weniger als 10 Tagen muss eine Symptomfreiheit seit 48 Stunden bestanden haben. Ein Abschlusstest zur Beendigung der Isolation ist nicht mehr erforderlich, auch nicht für eine Verkürzung der Isolationsdauer auf weniger als 10 Tage. Die neuen Regelungen gelten ab sofort auch für Personen, die sich aufgrund der vorherigen Fassung der Allgemeinverfügung in Isolation befunden haben.
- die Regelungen für positiv getestete Personen gelten unabhängig davon, ob nur ein positiver zertifizierter Schnelltest vorliegt, oder eine positive PCR. Die Isolierung nach einem positiven zertifizierten Schnelltest kann allerdings weiterhin beendet werden, wenn eine Bestätigungs-PCR ein negatives Ergebnis aufweist.
- Nach Ende der Isolation gelten für weitere 5 Tage Verhaltensempfehlungen (Kontaktreduktion im Rahmen der Möglichkeiten, FFP-2-Maske tragen)
- Ein Abschlusstest ist erforderlich bei Beschäftigten im medizinisch-pflegerischen Bereich vor Wiederaufnahme der Tätigkeit (nicht zur Beendigung der Isolation!; Details siehe Allgemeinverfügung). Das Abschlusstestergebnis muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden, nicht mehr dem Gesundheitsamt.
Im Laufe der nächsten Tage werden wir die Informationen auf dieser Internetseite anpassen - bis dahin sind einige Links nicht verfügbar.
Informationen für positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen
- Kurzmerkblatt für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen (14.04.2022)
- Ausführliche Informationen des Gesundheitsamtes für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen (14.04.2022)
- FAQs des Gesundheitsamtes zu den Quarantäneregeln bis zum 12.04.2022. Die neuen Regelungen ab dem 13.04. sind hier nicht enthalten!
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation, Fassung vom 12.04.2022)
Quarantänebescheinigung (genauer: "Bescheinigung über die Absonderungszeit")
Die Quarantänebescheinigung dient zur Vorlage beim Arbeitgeber, wenn ein Antrag auf Verdienstausfallentschädigung gestellt werden soll.
In dieser Bescheinigung wird die tatsächlichen Absonderungszeit inclusive Beginn und Ende festgehalten. Positiv Getestete und enge Kontaktpersonen, die eine Quarantänebescheinigung benötigen, müssen - freilich erst nach Beendigung der Absonderung - den/die unten stehenden Erhebungsbogen/-bögen ausfüllen, unterschreiben und übersenden (per Post, per Telefax 09602-79-6055, eingescannt per Mail: betreuung@neustadt.de ).
Von der Quarantänebescheinigung ist das so genannte Genesenenzertifikat zu unterscheiden. Dieses wird NICHT vom Gesundheitsamt ausgestellt, sondern u.a. von vielen Apotheken und Arztpraxen. Grundlage hierfür ist Ihr positiver PCR-Testbefund, den Sie vom Arzt, vom Labor oder vom Testzentrum erhalten.
Positiv getesteten Personen, die mit anderen Personen zusammenleben, empfehlen wir, die Bögen erst auszufüllen, wenn alle Haushaltsangehörigen wieder gesund sind und aus der Absonderung entlassen sind!
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vielen Infektionsfälle mit langen Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss.
Antragsformulare/Erhebungsbögen für die Ausstellung einer Quarantänebescheinigung:
- Erhebungsbogen für positiv gestestete Personen und Haushaltsangehörige (für Personen, die sich aufgrund der bis zum 12.04.2022 gültigen Fassung der AV-Isolation in Isolation oder Quarantäne befunden haben - bitte beachten Sie die Bearbeitungshinweise im Dokument, vor allem in Bezug auf Haushaltsmitglieder einer positiv getesteten Person)
- Erhebungsbogen für positiv getestete Personen mit einem Isolationsende ab dem 13.04.2022
- Erhebungsbogen für enge Kontaktpersonen, die sich aufgrund der bis zum 12.04.2022 gültigen Fassung der AV-Isolation in Quarantäne befunden haben
Weitere Informationen
- Informationsseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums
- Informationen zur Verdienstausfallentschädigung (Bayerisches Gesundheitsministerium)
- COVID-Seite des Gesundheitsamtes
Informationen für bestimmte Personengruppen
- COVID-Informationen des Bayerischen Sozialministeriums zu Kindertageseinrichtungen
- Informationen in Fremdsprachen
Letzte Aktualisierung: 05.05.2022