Wenn Sie sich zu einer Belehrung nach §43 IfSG (für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich) im Gesundheitsamt annmelden wollen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
Die möglichen Termine können Sie hier (LINK) einsehen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Termin erst dann reserviert ist, wenn Sie von uns eine Bestätigung erhalten