Richtlinien zur Vergabe eines Kulturpreises des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab (Stand 01.05.2016)
Art. 1
(1) Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab verleiht alle zwei Jahre im Rahmen der im Haushalt bereit gestellten Mittel für hervorragende Leistungen auf kulturellem und künstlerischem Gebiet einen Kulturpreis.
Die Auszeichnung ist mit einem Geldpreis in Höhe von 3000,00 € und einer Urkunde verbunden. Der Preis kann auf bis zu drei Preisträger verteilt werden.
(2) In Zusammenhang mit der Vergabe des Kulturpreises kann der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab einen Nachwuchsförderpreis im Bereich Kultur an Personen bis 25 Jahre vergeben, die über eine herausragende Begabung verfügen. Der Preis soll ein Ansporn für weiteres zukünftiges kulturelles Schaffen sein.
Der Nachwuchsförderpreis ist mit einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von 500 € verbunden.
Art. 2
(1) Leistungen auf kulturellem Gebiet umfassen insbesondere Tätigkeiten der allgemeinen Kulturpflege (z.B. Organisation kultureller Veranstaltungen), der Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege sowie Pflege der Volksmusik.
(2) Künstlerische Leistungen auf den Gebieten der bildenden Kunst und der Literatur sollen nur gewürdigt werden, wenn es sich um eigenschöpferische Leistungen handelt. Im Bereich der Musik wird die Auszeichnung für eigenschöpferische sowie für solistische und gruppenmusikalische Leistungen vergeben.
Art. 3
(1) Der Kulturpreis wird an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen vergeben, die im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab leben bzw. ihren Sitz haben und durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr Werk hervorragende Verdienste um das Kulturleben im Landkreis erworben haben.
(2) Der Nachwuchsförderpreis wird an Einzelpersonen oder Gruppen vergeben, die im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab aufgewachsen sind und leben.
Art. 4
(1) Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab wohnenden natürlichen Personen, jede juristische Person und jede Personengruppe mit Sitz im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab.
(2) Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt über die örtlichen Medien.
(3) Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail innerhalb der vorgegebenen Frist beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab einzureichen und zu begründen. Eine bloße Namensnennung ist nicht ausreichend. Die Anlagen sollen zwei Seiten nicht überschreiten.
Art. 5
Der für Kultur zuständige Ausschuss berät über die fristgerecht eingegangenen Vorschläge für den Kulturpreis und den Nachwuchsförderpreis Kultur in einer nichtöffentlichen Sitzung und entscheidet über die Vergabe.
Art. 6
Die Preisverleihung findet im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung durch den Landrat des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab statt.
Art. 7
Auf die Verleihung des Kulturpreises und des Nachwuchsförderpreises besteht kein Rechtsanspruch.
Art. 8
Die Richtlinien treten am 01.05.2016 in Kraft. Die Richtlinien zur Kulturpreisvergabe vom 09.10.2012 treten gleichzeitig außer Kraft.
Preisträger
Preisträger 2000
- Chorgemeinschaft St. Georg aus Pressath
- Herrn Alfons Gollwitzer aus Woppenrieth
Preisträger 2002
- Kulturkreis Pressath,
- Karl-Heinz Malzer aus Altenstadt a. d. Waldnaab
- Josef Zupfer aus Neustadt a.d. Waldnaab
Preisträger 2004
- Duo Herrschaftssait`n aus Mantel
- Internationale Junge Orchesterakademie Pleystein
- Renate Steindl aus Vohenstrauß
Preisträger 2006
- Förderverein Burgtreswitz
- Basalttheater Parkstein
- Josef Forster aus Waldthurn
Preisträger 2008
- Freundeskreis Wurzer Sommerkonzerte
- Stadtbühne Vohenstrauß e.V.
- Richard Schedl aus Flossenbürg
- Horst Scheiner aus Etzenricht (Sonderpreis)
Preisträger 2010
- Ensemble „BAVARIAN BRASS“
- die Kulturwerkstatt Kalmreuth
- Josef Müllner aus Waldthurn
Preisträger 2012
- Gisela und Helmut Bock
- Albert Furtner
- Futura 87 e.V. Windischeschenbach
Preisträger 2014
- Heimatkundlicher Arbeitskreis Waidhaus
- Georg Schmidbauer aus Waldthurn
- Markus Schulz aus Pleystein
- Teeniechor der Pfarrei Schirmitz (Nachwuchsförderpreis)
- Hermann Papacek aus Theisseil (Ehrenpreis)
Preisträger 2016
- Hermann Mack aus Waidhaus
- Chorgemeinschaft „All Generations“ aus Floß
- Jugendchor „Sin falta“ aus Grafenwöhr (Nachwuchsförderpreis)
Preisträger 2018
- Zupfer-Moidln aus Neustadt an der Waldnaab
- Museumsarbeitskreis Pleystein
- Musikinitiative Vohenstrauß e.V.
- Schwarzenbacher Schenkelzinterer (Nachwuchsförderpreis)
Preisträger 2020
- Gebirgs- und Volkstrachtenverein d "Waldnaabtaler"
- Heimatkundlichen Arbeitskreis Moosbach
- Herrn Ernst Umann
- Kinder- und Jugendchor St. Christoph der Gemeinde
Georgenberg (Nachwuchsförderpreis)
Preisträger 2022
- Herrn Albert Sommer
- Blaskapelle Kirchenthumbach e.V.
- Herrn Wolfgang Bräutigam
- Frau Wibke Thaller (Nachwuchsförderpreis)