Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Inbetriebnahme eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

  • Kurzbeschreibung

      Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.   

  • Beschreibung

    Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
    Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
     

  • Voraussetzungen

    Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse und wollen diesen in Betrieb nehmen.

  • Fristen

    Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einzureichen.
  • Erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlage/n

    Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.

  • Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlagen

  • Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

  • Verfahrensablauf

    • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
    • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
       
  • Hinweise

    Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.