Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen

  • Kurzbeschreibung

    Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.
  • Beschreibung

    Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.

  • Rechtsgrundlagen