Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

entlang der Waldnaab

Überschwemmungsgebietsverordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab vom 12.10.2022 für das Überschwemmungsgebiet an der Waldnaab; Gewässer erster Ordnung, Flusskilometer 116,800 bis 135,350 auf dem Gebiet der Gemeinde Theisseil, Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab, Stadt Neustadt a.d.Waldnaab, Gemeinde Störnstein, Gemeinde Kirchendemenreuth, Gemeinde Püchersreuth und Stadt Windischeschenbach im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Die Bekanntmachung dieser Verordnung erfolgte mit Amtsblatt des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab Nr. 16 vom 17.11.2022.

Pdf – Überschwemmungsgebietsverordnung (Amtsblatt)

Pdf - Hinweisblatt zur Verordnung

Übersichtsplan und Detailpläne gem. § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Überschwemmungsgebietsverordnung:

Übersichtsplan Ü1 (M = 1 : 20.000)
Detailplan K63 Theisseil
Detailplan K64 Theisseil, Altenstadt a.d.Waldnaab, Neustadt a.d.Waldnaab
Detailplan K65 Altenstadt a.d.Waldnaab, Neustadt a.d.Waldnaab
Detailplan K66 Neustadt a.d.Waldnaab, Altenstadt a.d.Waldnaab
Detailplan K67 Kirchendemenreuth, Störnstein, Neustadt a.d.Waldnaab
Detailplan K68 Kirchendemenreuth, Püchersreuth
Detailplan K69 Kirchendemenreuth, Püchersreuth, Windischeschenbach
Detailplan K70 Windischeschenbach, Püchersreuth
Detailplan K71 Windischeschenbach

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