Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

entlang der Haidenaab

Überschwemmungsgebietsverordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab für das Überschwemmungsgebiet an der Haidenaab; Gewässer erster und zweiter Ordnung, Flusskilometer 0,950 bis 49,290 und Flusskilometer 55,800 bis 56,030 auf dem Gebiet der Marktgemeinde Luhe-Wildenau, der Gemeinde Etzenricht, der Gemeinde Weiherhammer, der Marktgemeinde Mantel, der Stadt Grafenwöhr, der Gemeinde Schwarzenbach, der Stadt Pressath, der Gemeinde Trabitz und der Stadt Neustadt am Kulm vom 28.02.2023

Die Bekanntmachung dieser Verordnung erfolgte mit Amtsblatt des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab Nr. 3 vom 15.03.2023 (siehe auch unter https://www.neustadt.de/landkreis-aktuelles/amtsblaetter/amtsblatt-2023/).

Überschwemmungsgebietsverordnung (Amtsblatt)

Hinweisblatt zur Verordnung

Übersichtskarten gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 der Überschwemmungsgebietsverordnung (Anlagen Amtsblatt):

Anlagen Blatt 1 bis 12 (Anlage 1 zum Amtsblatt)

Übersichtskarten und Detailpläne gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Überschwemmungsgebietsverordnung (Anlagen Amtsblatt):

Übersichtskarten (Ü1 und Ü2) (Anlage 2 zum Amtsblatt)

Detailkarten K01 bis K05 (Anlage 3 - K01 bis K05 zum Amtsblatt)

Detailkarten K06 bis K10 (Anlage 3 - K06 bis K10 zum Amtsblatt)

Detailkarten K11 bis K15 (Anlage 3 - K11 bis K15 zum Amtsblatt)

Detailkarten K16 bis K20 (Anlage 3 - K16 bis K20 zum Amtsblatt)

Detailkarten K21 bis K24 (Anlage 3 - K21 bis K24 zum Amtsblatt)

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab

Felixallee 9
92660 Neustadt a.d. Waldnaab +49 (9602) 79 - 0 +49 (9602) 79 - 1166 E-Mail versenden

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

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Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

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