Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Rechtlicher Vollzug im Gesundheits- und Veterinärwesen

Übersicht der Aufgaben

Rechtlicher Vollzug

-          des Infektionsschutzgesetzes

-          des Heilpraktiker- und Hebammenrechts

-          des Apothekenrechts

-          des Arzneimittel- und Betäubungsmittelrechts

-          der Trinkwasserverordnung

-          des Bestattungsrechts

-          des Unterbringungsrechts

-          des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (FQA – Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht)

-          des Verbraucherinformationsgesetzes

 

Rechtlicher Vollzug bei den Aufgaben

-          der Tierseuchenbekämpfung

-          der Tierkörperbeseitigung

-          des Tierschutzes

-          der Tiergesundheit und Tierarzneimittel

-          der Aufsicht über die Berufe des Veterinärwesens der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

-          der Aufsicht über die amtlichen Tierärzte und amtlichen Fachassistenten

 

Rechtlicher Vollzug und Mitwirkung bei den Aufgaben

-          des Lebensmittelrechts, einschließlich Weinrecht und lebensmittelrechtlicher Nebengebiete

-          der Überwachung von Lebensmitteln, Tabakwaren, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und

            sonstigen Erzeugnissen im Sinne des LFGB

-          der Hygieneüberwachung von Lebensmittelbetrieben

-          des Lebensmittel-Monitorings

-          der Überwachung der Preisangabenverordnung

-          der Überwachung von Getränkeschankanlagen in hygienischer Hinsicht

-          des Strahlenschutzvorsorgegesetzes, soweit Aufgaben der Lebensmittelüberwachung betroffen sind

-          des Nationalen Rückstandskontrollplans: Verwaltung und Zuteilung der Beprobung

-          der Fleischbeschau-Abrechnung

-          der akkreditierten Trichinenuntersuchungsstellen

-          der Umsetzung des § 40 Abs. 1a LFGB – Information der Öffentlichkeit

 

Kosten- und Gebührenwesen

-          Verwaltung der Mittel für „Donum Vitae“ (Leistungen des Landkreises)

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Bauamt rechtlich und technisch sowie Grundsicherungs- und Wohngeldstelle 

Montag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr                                  

Mittwoch geschlossen


Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

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