Nahaufnahme verschiedener Pressemitteilungen und Einladungsschreiben des Landratsamts Neustadt an der Waldnaab, teilweise überlagert von Farbfotos mit Szenen offizieller Veranstaltungen und Gebäuden.

Presseportal

Presseportal

Die Pressestelle ist die zentrale Anlaufstelle für Medienanfragen jeglicher Art. Hier erhalten Journalistinnen und Journalisten zu allen Bereichen des Landratsamtes Neustadt an der Waldnaab Auskünfte und Informationen. 

Die Beantwortung von Anfragen erfolgt grundsätzlich durch die Pressestelle, nicht durch die einzelnen Fachbereiche.

Im Presseportal des Landkreises Neustadt an der Waldnaab finden Sie aktuelle Veranstaltungen, zu denen Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich eingeladen sind, um darüber zu berichten. Des Weiteren stellen wir hier unsere Pressemitteilungen und ggf. Bilder zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Unter Angabe der Quelle dürfen Sie diese Informationen gerne für eigene Publikationen verwenden.

 

 Presseanfragen

Entweder direkt (siehe Ansprechpartner Pressestelle) oder an die zentrale E-Mail-Adresse:


 Presseverteiler

Regelmäßig versendet das Landratsamt aktuelle Pressemitteilungen und Veranstaltungen an die Vertreterinnen und Vertreter der Presse per E-Mail.

Haben Sie Interesse, in diesen Verteiler aufgenommen zu werden? Dann wenden Sie sich einfach an uns und teilen uns dies mit.

Der Versand erfolgt stets in BCC, niemand sieht also Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie kein Interesse mehr an den Mitteilungen haben, können Sie uns dies ebenfalls einfach und unverbindlich mitteilen.

 Pressemitteilungen

Hier werden sämtliche Pressemitteilungen des Landratsamtes sowie die dazugehörigen Bilder und Anlagen veröffentlicht. 

 Presseeinladungen

 Allgemeine Pressebilder

Hier stellen wir Ihnen Bilder von Personen, Gebäuden und allgemeine Symbolbilder zur Verfügung, die Sie gerne bei thematisch passenden Publikationen unter Angabe der Bildrechte verwenden dürfen. Änderungen sind nicht gestattet. Ein Bildzuschnitt darf erfolgen, solange der Sinn bzw. die Bildaussage dabei nicht verfälscht wird.

 Auskunftspflicht & Rechtsgrundlagen

Die Presse hat – von Ausnahmefällen abgesehen – gegenüber Behörden einen Anspruch auf Auskunft. Die Pressestelle erteilt Auskünfte und entscheidet über Besuchs-, Foto- oder Drehgenehmigungen für Journalisten in den von dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab betriebenen Einrichtungen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Pressegesetz -BayPrG-, insbesondere Art. 4 BayPrG

Verfahrensablauf: Journalisten wenden sich stets an die Pressestelle (und nicht an die fachlich zuständige Stelle). Um Missverständnisse, beispielsweise am Telefon zu vermeiden, wird empfohlen, Anfragen per E-Mail an die Pressestelle zu richten, insbesondere bei umfangreicheren Themen. Fristen: Bei Presseauskünften gibt es generell keine Fristen, jedoch ist selbstverständlich angestrebt, den Zeitbedürfnissen von Journalisten gerecht zu werden. Es ist aber nicht immer möglich, Auskünfte noch am gleichen Tag zu erteilen. Die Anfragenden können die Zusammenarbeit erleichtern, indem sie von selbst darauf hinweisen, welche Aspekte ihrer Fragen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beantwortet werden sollten. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, Presseauskünfte in einer bestimmten Form zu erhalten. Beispielsweise kann nicht verlangt werden, ein Interview zu erhalten, wenn die erbetenen Informationen schriftlich übermittelt wurden.

Rechtsbehelf: Gegen die Nichterteilung einer Presseauskunft ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet; von der Auskunft betroffene Dritte werden vom Gericht beigeladen (ebenso wie der betroffene Journalist vom Gericht beigeladen werden kann, wenn ein betroffener Dritter gegen die Erteilung einer Presseauskunft klagen sollte).