Grundlage für die Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR).
Die neuen Sportförderrichtlinien treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und sind auf der Homepage des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlicht.
Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) endet am Montag, den 2. März 2026, und ist zwingend einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der erforderliche Antrag einschließlich der notwendigen Anlagen steht auf der Homepage zur Verfügung
Bei Rückfragen zur Vereinspauschale wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt:

