Die Grüngutsaison im Landkreis Neustadt/WN hat begonnen

Die kommunale Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass auch in diesem Jahr wieder mit Kontrollen an den Containerstandplätzen zu rechnen ist. Dies soll verhindern, dass Grünabfälle auf Kosten der Allgemeinheit widerrechtlich entsorgt werden. Denn laut Satzung sind nur Besitzer einer Biotonne berechtigt, ihr gesamtes Grüngut über die Sammelstellen zu entsorgen.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Eigenkompostierung gegenüber dem Landratsamt erklärt haben, dürfen hingegen nur groben Astschnitt in die Behälter einwerfen. Alle anderen Grünabfälle müssen vollständig auf dem eigenen Grundstück kompostiert und verwertet werden. Alle Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.