Am 1. Juni 2025 ist das "Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes" in Kraft getreten. Es betrifft gestaffelte Mutterschutzfristen für Frauen nach Fehlgeburten und soll ihnen ermöglichen, sich zu erholen.
Für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt die Schutzfrist zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Des Weiteren steht Frauen nach einer Fehlgeburt auch eine Hebammenbetreuung zu, was wenig bekannt ist. Hierzu informiert auch der Bayerische Hebammen Landesverband (im ersten Absatz).