Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabengesetze; Abwasserbeseitigung der Gemeinden Altenstadt a. d. Waldnaab, Neustadt a. d. Waldnaab, Störnstein durch den Abwasserzweckverband Altenstadt a. d. Waldnaab – Neustadt a. d. Waldnaab – Störnstein; Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage in den Herbstaugraben;
43-641/23-359
Die öffentliche Bekanntmachung zu o.g. Vorhaben wird hiermit gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zusätzlich im Internet bekanntgemacht:
Unterlagen:
Hinweis:
Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen als Vorabinformation und sind nicht vollständig. Die kompletten Antragsunterlagen wurden zur Bekanntmachung und Auslegung an die Stadt Neustadt a.d.Waldnaab, Stadtplatz 2, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, die Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab, Hauptstraße 6, 92665 Altenstadt a. d. Waldnaab und die Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a. d. Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab, übersandt und liegen demnächst dort zur Einsicht aus. Die Fristen bezüglich der Auslegungsdauer können aus der vorher durchzuführenden ortsüblichen Bekanntmachung (Schlussbekanntmachung) entnommen werden.
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG); Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von gesammelten Abwasser (Filterrückspülwasser) aus der Trinkwasserauĩereitungsanlage Oed auf dem Grundstück Fl.Nr. 647 der Gemarkung Wendersreuth über eine DN500 Ablaufleitung in das oberirdische Gewässer Lohbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 668 der Gemarkung Wendersreuth (Gemeindegebiet der Gemeinde Kirchendemenreuth); Antrag des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe, Oed 12, 92665 Kirchendemenreuth;
Unterlagen
Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze; Abwasserbeseitigung des Marktes Tännesberg für den Ortsteil Kleinschwand; Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage und von Mischwasser in den Kainzbach;
43-641/23-167
Die öffentliche Bekanntmachung zu o.g. Vorhaben wird hiermit gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zusätzlich im Internet bekanntgemacht:
Unterlagen:
Hinweis:
Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen als Vorabinformation und sind nicht vollständig. Die kompletten Antragsunterlagen wurden zur Bekanntmachung und Auslegung an die Verwaltungsgemeinschaft Tännesberg, Pfreimder Straße 1, 92723 Tännesberg, übersandt und liegen demnächst dort zur Einsicht aus. Die Fristen bezüglich der Auslegungsdauer können aus der durch den Markt Tännesberg vorher durchzuführenden ortsüblichen Bekanntmachung (Schlussbekanntmachung) entnommen werden.
Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze; Abwasserbeseitigung des Marktes Kohlberg für den Ortsteil Röthenbach; Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage in den Vorflutgraben zum Röthenbach;
Az.: 43-641/23-405
Die öffentliche Bekanntmachung zu o.g. Vorhaben wird hiermit gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zusätzlich im Internet bekanntgemacht:
Unterlagen:
Hinweis:
Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen als Vorabinformation und sind nicht vollständig. Die kompletten Antragsunterlagen wurden zur Bekanntmachung und Auslegung an die Verwaltungsgemeinschaft Weiherhammer, Hauptstraße 3, 92729 Weiherhammer, übersandt und liegen demnächst dort zur Einsicht aus. Die Fristen bezüglich der Auslegungsdauer und der Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen, können aus der durch den Markt Kohlberg vorher durchzuführenden ortsüblichen Bekanntmachung (Veröffentlichungstext der Bekanntmachung, Nrn. 1 und 2) entnommen werden.
