Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabengesetze; Abwasserbeseitigung der Gemeinden Altenstadt an der Waldnaab, Neustadt an der Waldnaab, Störnstein durch den Abwasserzweckverband Altenstadt an der Waldnaab – Neustadt an der Waldnaab – Störnstein; Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage in den Herbstaugraben;
Az.: 43-641/23-359
Die öffentliche Bekanntmachung zu o.g. Vorhaben wird hiermit gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zusätzlich im Internet bekanntgemacht:
Unterlagen:
Hinweis:
Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen als Vorabinformation und sind nicht vollständig. Die kompletten Antragsunterlagen wurden zur Bekanntmachung und Auslegung an die Stadt Neustadt an der Waldnaab, Stadtplatz 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab, die Gemeinde Altenstadt an der Waldnaab, Hauptstraße 6, 92665 Altenstadt an der Waldnaab und die Verwaltungsgemeinschaft Neustadt an der Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt an der Waldnaab übersandt und liegen demnächst dort zur Einsicht aus. Die Fristen bezüglich der Auslegungsdauer und der Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen, können aus der von den oben genannten Gemeinden vorher durchzuführenden ortsüblichen Bekanntmachung (Veröffentlichungstext der Bekanntmachung, Nrn. 1 und 2) entnommen werden.